Zusatzkrankenversicherung
Zusatzkrankenversicherung Neue Zusatzversicherungen der GKV über die PKV
Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungsunternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen
direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise
noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich
daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Zusatzkrankenversicherung
Zusatzkrankenversicherung Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart
werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung zusätzlich
zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern; entsprechend bei einer Krankenversicherung ohne
Krankengeldanspruch kann das volle Krankentagegeld vereinbart werden.
Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der
letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der jeweilige Tarif keinen anderen
Zeitraum vorsieht. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist hinzuzurechnen, denn dieser muss nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung
durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt werden. Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte,
der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte.
Zusatzkrankenversicherung
Zusatzkrankenversicherung Anwartschaftsversicherung
Bei z.B. noch bestehender Krankenversicherungspflicht oder freier Heilfürsorge benötigen manche Personengruppen erst zu einem
späteren Zeitpunkt einen privaten Krankenversicherungsschutz. Solche Personen können jedoch durch eine Anwartschaftsversicherung
den künftigen Versicherungsschutz zu Beiträgen und Bedingungen vereinbaren, die dem derzeitigen Alter und Gesundheitszustand
entsprechen. Entsprechendes gilt auch für bereits versicherte Personen, die beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthaltes den
Versicherungsschutz nur vorübergehend unterbrechen möchten. Durch besondere Bedingungen wird dann vereinbart, dass während der
Dauer der Anwartschaftsversicherung gegen eine Ermäßigung der Beiträge kein Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht.
Die ermäßigten Beiträge dienen zur Bildung der Alterungsrückstellung und zur Deckung der Kosten.