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Zusatzkrankenversicherung Vergleiche

Die Zusatzkrankenversicherung bietet Leistungen von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen oder Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der Basis des Hufeland-Verzeichnisses. Auch die Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reiner Ergänzungsversicherungen in der Kombination mehrerer Leistungsarten z. B. für Brillenkosten, Arzneimittel, Heilpraktikerbehandlung, Auslandsreise- Krankenversicherung und Zahnersatzmehrleistung wird angeboten.


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Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Neue Zusatzversicherungen der GKV über die PKV

Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit privaten Krankenversicherungsunternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Krankenversicherer bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass erhebliche Vertriebs- und Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.

Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherungen können von privat Krankenversicherten, Angestellten und Arbeitern sowie Selbstständigen vereinbart werden. Auch freiwillig in der GKV Versicherten ist die Möglichkeit geboten, mit einer Krankentagegeldversicherung zusätzlich zum Krankengeld der GKV den nicht gedeckten Tagessatz abzusichern; entsprechend bei einer Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch kann das volle Krankentagegeld vereinbart werden. Versicherbar ist das Jahresnettoeinkommen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der jeweilige Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist hinzuzurechnen, denn dieser muss nach Wegfall der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin gezahlt werden. Gleiches gilt für den Beitrag an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der ebenfalls in das Tagegeld mit eingerechnet werden sollte.

Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Anwartschaftsversicherung

Bei z.B. noch bestehender Krankenversicherungspflicht oder freier Heilfürsorge benötigen manche Personengruppen erst zu einem späteren Zeitpunkt einen privaten Krankenversicherungsschutz. Solche Personen können jedoch durch eine Anwartschaftsversicherung den künftigen Versicherungsschutz zu Beiträgen und Bedingungen vereinbaren, die dem derzeitigen Alter und Gesundheitszustand entsprechen. Entsprechendes gilt auch für bereits versicherte Personen, die beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthaltes den Versicherungsschutz nur vorübergehend unterbrechen möchten. Durch besondere Bedingungen wird dann vereinbart, dass während der Dauer der Anwartschaftsversicherung gegen eine Ermäßigung der Beiträge kein Anspruch auf die tariflichen Leistungen besteht. Die ermäßigten Beiträge dienen zur Bildung der Alterungsrückstellung und zur Deckung der Kosten.

Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung ist eine besondere Form der Krankentagegeldversicherung. Die Bedeutung der Restschuldversicherung liegt in der Absicherung von Kredit-, insbesondere von Abzahlungsgeschäften. Sie dient dazu, während einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall Kreditabzahlungsraten einhalten zu können. Sie wird normalerweise bei der Beantragung eines Kredits abgeschlossen, und zwar aufgrund eines Rahmenvertrages, den die Kredit gewährende Stelle mit dem Versicherer abgeschlossen hat. In der Regel wird ein Einmalbeitrag berechnet, zu Beginn der Versicherung der Kreditsumme zugeschlagen und zusammen mit dem Kredit abgezahlt.

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Zusatzkrankenversicherung

Zusatzkrankenversicherung Krankheitskostenteilversicherung

Krankheitskostenteilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhauszusatzversicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV-Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet.